Spenden für ausländische Organisationen weiterhin nicht abzugsfähig

Was hat sich hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden für ausländische Organisationen mit der Einführung des Jahressteuergesetzes 2009 geändert? Die grundlegende Antwort: Nichts.

Zuwendungen an inländische staatliche Stellen oder eine in Deutschland als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Körperschaft sind nach §48 EStDV steuerlich absetzbar. Diese Abzugsfähigkeit gilt aber eben nicht für Spenden die direkt an ausländische Organisationen gezahlt werden. Hierbei wird sich die deutsche Finanzverwaltung auch gemäß Jahressteuergesetz 2009 querstellen.

Unterstützt der Spender eine deutsche Organisation (siehe oben) ist als Nachweis für die Finanzverwaltung eine Spendenquittun nötig. Davon unabhängig ist, ob die gemeinnützige deutsche Organisation die Spendengelder ins Ausland transferiert, falls eine solche Mittelverwendung in der Satzung der Organisation ausdrücklich geregelt ist.

Quelle: www.perspektive-mittelstand.de

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