Bank darf Kredit abtreten an anderes Institut

Die höchste Instanz, der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil unter AZ. XI ZR 195/05 entschieden, dass die Bank Kredite an ein anderes Institut abtreten darf. Das verstößt weder gegen das Bankgeheimnis noch gegen das Bundesdatenschutzgesetz, wenn eine Bank ein anderes Unternehmen beauftragt, für sie das Darlehen eines ihrer Kunden einzutreiben. An diese Firma muss dann der Kreditnehmer zahlen. Es gibt auch keine Möglichkeit, Schadenersatz wegen Indiskretion zu verlangen.


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