Steueroasen: Neue Hürden für Kapitalflucht

Wieder einmal sind die Steueroasen Anlaß für heftige Diskussionen. Privatpersonen und Firmen werden vom Bundesfinanzministerium zu mehr Informationen verpflichtet, wenn sie Geldgeschäfte mit bestimmten Ländern machen. Damit sind die Geldanlagen in Steueroasen gemeint. Bisher war es häufig so gewesen, dass genau diese Ländern nicht mit den deutschen Finanzverwaltungen zusammen gearbeitet haben. Bei manchen Ländern ist der Wille zur Zusammenarbeit schon da, aber die Umsetzung fällt schwer.

Zu den Steueroasen gehören auch europäische Länder, wie die Schweiz und Liechtenstein. Es gibt neue Hürden für Kapitalflucht. Das Geld wird am deutschen Fiskus vorbei in anderen Ländern angelegt. Künftig muss der Steuerpflichtige Angaben zu Beteiligungen im Ausland geben. Das Finanzamt kann sogar eine eidesstattliche Erklärung verlangen. Für verweigerte Auskünfte werden Steuervorteile gestrichen. Anderfalls kann das Einkommen vom Finanzamt auch geschätzt werden. Für das Vorgehen gegen Steueroasen soll ein Gesetz verabschiedet werden. Bei einem Jahreseinkommen über 500000 Euro wird genauer nachgeprüft. Auch eine Außenprüfung kann dazu anberaumt werden.


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