Bank haftet für falsche Beratung zu einer Geldanlage

Ein Bankberater ist ein Mann des Vertrauens. Mit ihm bespricht man seine finanziellen Angelegenheiten. Ihm vertraut man sein Geld an, in der Hoffnung, dass er die richtige Geldanlage gewählt hat. Hat der Bankberater dabei das Risiko der Geldanlage verschwiegen, so haftet die Bank für die falsche Beratung zu einer Geldanlage. Ansprüche können daher direkt an die Bank gerichtet werden. Einen Haken hat die Sache allerdings. Der Kunde ist in der Beweispflicht, das heißt, dass er nachweisen muss, dass er falsch beraten wurde. Ein guter Nachweis ist die Vorlage eines Protokolls der Beratung. Liegt dies nicht vor und es lief die Beratung nur mündlich ab, dann sieht es schlecht aus. Dann steht mitunter Aussage gegen Aussage. Das deutsche Recht schreibt vor, dass der Geschädigte den Nachweis für die Falschberatung erbringen muss. Die Frage nach den Fristen ist auch noch ein wichtiger Punkt. Sie beträgt seit der Schuldrechtsreform Anfang 2002 nur noch drei Jahre.


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