Energieausweis: seit 01.01.2009 ist er Pflicht für alle Immobilien
Seit dem 01.01.2009 gibt es den Energieausweis, der für alle Eigentümer, die ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen Pflicht ist. Für alle Immobilien ist der Ausweis Pflicht geworden, denn nun hat ein Käufer oder Mieter das Recht, den Ausweis einzusehen. Im Ausweis stehen Informationen über den Energieverbrauch und -bedarf der Immobilie. Modernisierungsempfehlungen müssen zwar enthalten sein, eine Umsetzungspflicht gibte es dennoch nicht. Zu unterscheiden ist zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis. Im ersten steht der tatsächliche Energieverbrauch der Vorjahre drin und im zweiten der Gebäudezustand und der prognostizierte Energiebedarf. Dieser bedarfsorientierte Energieausweis ist zwingend vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 01.11.1977 errichtet und in der Zwischenzeit nicht modernisiert wurden. Alle anderen Hausbesitzer können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis frei wählen. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Energieausweis immer für das ganze Gebäude ausgestellt ist, nicht nur für einzelne Wohnungen. Nun muss man noch wissen, wo man diese Ausweise erhält. Den verbrauchsorientieren Ausweis gibt es beim TÜV und den bedarfsorientierten sollte man durch einen Energieberater vor Ort erstellen lassen. Die Kosten liegen zwischen 150 und 300 Euro. Dadurch, dass Käufer und Mieter den Energieausweis seit 01.01.2009 verlangen können, entsteht eine gewisse Kontrolle der Immobilien auf Instandhaltung und Sanierung. Werden technische Nachrüstungspflichten der EnEV (Energieeinsparverordnung) nicht beachtet und eingehalten, so kann diese Nachlässigkeit geahndet werden. Dies betrifft z.B. den neuen Heizungsbrenner und -kessel Einbau bis Ende 2008 dergleichen, die vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden.


Februar 14, 2009 







Bisher keine Kommentare...sei der Erste!