BGH entscheidet über Mitschuld von Online-Brokern bei Betrug


Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe klagt eine Anlegerin, die durch hochriskante Geschäfte an der New Yorker Terminbörse und überhöhten Gebühren bewußt abgezockt wurde und ihr Geld verloren hat, gegen den US-Broker Pershing LLC. Das Urteil in diesem Fall (Az.:XI ZR 93/09) will der BGH, dem noch mehrere andere gleichgelagterte Fälle vorliegen, am 9. März verkünden. Nach Meinung des Klägeranwaltes seien Broker in der Lage, zu erkennen, ob ein Anleger ausgenutzt werde. Daher sei davon auszugehen, dass Pershing zumindest weggeschaut habe. Dieser Fall könnte zu einem Präzedenzfall werden.



Der in Deutschland ansässige Vermittler, dem die Frau ihr Geld anvertraut hatte, wickelte für seine Kunden Termingeschäfte über das Portal des Brokerhauses ab. Dieses Geschäft lief einschließlich der Abbuchung von Provisionen und der Kontoauszüge vollautomatisch über die Plattform ab. Nachdem der Vermittler mehr als drei Jahre für die Klägerin ein Transaktionskonto bei Pershing verwaltete, waren am Ende von 6000 Euro nur noch 205 Euro übrig. Die Anlegerin verklagte den Vermittler vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf Rückzahlung des restlichen Geldes.

Das OLG sah hier eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Vermittler und gab auch Pershing eine Mitschuld, da ihnen die Gefahr des Missbrauchs bei derartigen hochspekulativen Geschäften bewußt war. Der Vermittler habe ein von vornherein chancenloses Geschäft ohne vorherige Aufklärung betrieben. Es reiche nicht, zu Geschäftsbeginn zu prüfen, ob gegen den Vermittler die Börsenaufsicht ermittle.

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