Steuern auf geerbte Aktien
Wer ein Aktienpaket erbt, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem darauf folgenden Steuerbescheid rechnen.
Denn auf geerbte Aktien fallen Steuern an. Die Aktien mögen dieses Jahr viel an Wert verloren haben, maßgeblich ist dennoch als Stichtag der Wert am Todestag. Es gilt das Stichtagsprinzip. Leider ist es so, dass der Buchwert am Todestag zählt, auch wenn der Kurswert der Aktien 2008 noch doppelt so hoch wie heute war.
Nun kommt es noch darauf an, wie das Verwandtschaftsverhältnis war. Denn danach bemißt sich die Erbschaftsteuer und die kann zwischen 7 und 50 % liegen.


Juni 30, 2009 







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