Neue Abgeltungssteuer auf Aktienverkäufe
Ab dem ersten Januar diesen Jahres ist es soweit: Die pauschale Versteuerung von Kapitalerträgen kommt - zumindest in Deutschland. So manchen wird es vielleicht ärgern, da die Pauschale von 25% die ursprüngliche Steuerlast überschreiten kann. Viele wird es aber auch freuen. Denn einfacher wird es allemal.
Die Steuer wird an der Quelle bezogen - meist also von ihrem Finanzinstitut, bei dem Sie ihr Aktienpaket im Depot liegen haben. Langes Umherrechnen bei der Steuererklärung wird somit zumindest was diesen Teil der Kapitalertragssteuer anbetrifft bald der Vergangenheit angehören.
Bis dato mussten für jeden Euro Kapitalertrag (also Dividenden, Gewinne durch Aktienverkäufe, Zinsen auf dem Tagesgeldkonto, etc.) der innerhalb eines Steuerjahres eine gewisse Grenze überschritt (Single: 801 €), ESt, KiSt, und Soli-Zuschlag an den Staat abgeführt werden. Dies wird durch die neue Abgeltungssteuer definitiv weniger umständlich. Aber es bleiben ja noch genügend andere Bereiche in der Steuererklärung, die einem potentiell schlaflose Nächte bereiten dürften!


Januar 9, 2009 







Auf Festgeld doch auch oder? http://www.wertpapierdepot.net/boersenlexikon/abgeltungssteuer-stueckzinsen.html