Finanzaufsicht verlängert Verbot für Leerverkäufe von Aktien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin genannt, hat ihren Dienstsitz in Frankfurt. Sie kontrolliert das Finanzsystem. Angesichts der Finanzkrise hat sie sogenannte Leerverkäufe von Aktien untersagt. Leerverkäufe sind sind Verkäufe, bei denen Investoren auf fallende Kurse wetten. Man nennt sie auch Shortselling, denn man wettet darauf, dass der Kurs einer Aktie oder eines sonstigen Papieres fällt. Spekulanten leihen sich ein Wertpapier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es dann sofort weiter. Danach warten sie darauf, dass der Kurs fällt. Wenn das passiert ist, kaufen sie ein Papier derselben Art zurück, um es an den Verleiher zurückzugeben. Die Differenz im Kurs abzüglich der Leihgebühr bleibt ihnen dann als Gewinn. Damit können Finanzunternehmen in den Untergang getrieben werden. Die Finanzaufsicht folgte mit dem Verbot von Leerverkäufen den Entscheidungen in Großbritannien und den USA. Als Rechtsgrundlage gilt hierfür das Wertpapierhandelsgesetz. Der Finanzmarkt soll geschützt werden. Das Verbot für Leerverkäufe gilt für folgende Unternehmen: Aareal Bank AG, Allianz SE, AMB Generali Holding AG, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Hannover Rückversicherung AG, Hypo Real Estate Holding AG, MLP AG sowie die Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft AG. Am 30.03.2009 hat die Finanzaufsicht das ausgesprochene Verbot vom September 2008 verlängert bis Ende Mai 2009.



Gepostet von alex am 31 Mrz, 2009 in der Kategorie Aktien. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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