Finanzaufsicht prüft Insiderhandel bei Premiere

Der Fernsehsender Premiere bekommt es jetzt auch noch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu tun. Fast eine Million Premiere-Abonnenten gab es gar nicht. Karteileichen mit denen kein Geld verdient werden konnte sollten Anleger zum Kauf der Aktie bewegen. Am 2. Oktober 2008 platzte die Bombe und der Kurs brach kurzzeitig um über 50 Prozent ein.

Die Finanzaufsicht hat daher eine Untersuchung wegen des Verdachts des Insiderhandels und der Marktmanipulation eingeleitet. Eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro droht Premiere, falls es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln sollte. Bei Anzeichen für eine Straftat wird der Fall von der Staatanwaltschaft weiter verfolgt.

Vor Gericht muß Premiere wahrscheinlich noch einen weiteren Kampf ausfechten. Eine Prospekthaftungsklage ist am Frankfurter Landgericht von der Kanzlei CLLB gegen Premiere eingereicht worden. In einem Anlegerprozess soll geklärt werden ob aus der im Jahr 2007 gezeichneten Kapitalerhöhung Verlustansprüche geltend gemacht oder die Geschäfte rückabgewickelt werden können. Bei einem Ausgabepreis von 30 Euro und dem aktuellen Kurs unter zwei Euro ein hoffnungsvoller Rettungsversuch der Kleinanleger.

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