Wohnungsbauprämie Sparzulage und Zulagen Riester Rente
Na, wenn das keine Schlagwörter zum Jahresende sind. Wir von Aktuelle Geld News wollen nochmals auf den wichtigen Termin 31.12.2009 hinweisen, damit keiner vergißt, seine Wohnungsbauprämie, Sparzulage oder die Zulagen zur Riester-Rente zu beantragen oder den erforderlichen Eigenanteil zu bezahlen, damit man in den vollen Genuß der steuerlichen Zuschüsse kommt.
8,8% Förderung gibt es als Wohnungsbauprämie, wenn man im laufenden Jahr mindestens 512 Euro bei Alleinstehenden und 1024 Euro bei Verheirateten eingezahlt hat. Für die staatliche Prämie liegen die Grenzen bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25600 Euro bei Alleinstehenden und beim doppelten Betrag bei verheirateten Personen.
Wer vom Betrieb vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag überweisen läßt, dazu maximal 20000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, der hat Anspruch auf die staatliche Zulage, die bis zu 43 Euro beträgt. Bei einem Aktienfonds-Sparplan sind es sogar bis 80 Euro. Diese staatliche Prämie wird mit der jährlichen Steuererklärung beantragt.
Die Zulagen vom Staat betragen bei der Riester-Rente 154 Euro als Grundzulage und 185 Euro als Kinderzulage. Grundvoraussetzung ist, dass man im laufenden Jahr den erforderlichen Eigenanteil eingezahlt hat. Zudem kann man nur noch bis zum 31.12.2009 die staatliche Zulage zur Riester-Rente für das Jahr 2007 beantragen. Hinweis und aktueller Tipp: Einen Dauerzulagenantrag stellen, damit man nicht jedes Jahr erneut daran denken muss!


Dezember 18, 2009 







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