Bankbürgschaft als Kaution ist möglich
Wenn man eine neue Wohnung mieten möchte, so ist heute üblich, dass der Vermieter eine Mietsicherheit verlangt. Gemeint ist die Kaution in Form der Mietkaution. Diese muss der Vermieter auf einem Sparbuch hinterlegen und bei Auszug an den Mieter zurückzahlen oder mit Außenständen verrechnen.
Jetzt gibt es aber auch die Möglichkeit der Bankbürgschaft als Kaution. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages müssen allerdings beide Parteien dem zustimmen. Diese Mietsicherheit ist möglich, aber nicht zwingend vom Vermieter zu akzeptieren. Der Vorteil der Bankbürgschaft ist, dass das Geld, wie bei einer Kaution, nicht unnütz auf einem Sparbuch als Kapital steht. Man sollte also gleich von Anfang an mit seinem Vermieter über die Möglichkeit der Bankbürgschaft als Kautionshinterlegung sprechen.


Dezember 1, 2009 







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