Studenten erhalten kein Krankengeld beim Minijob
Studenten dürfen neben dem Studium sich Geld hinzuverdienen. Müssen viele auch, um sich das Studium zu finanzieren. Wenn ein Student einen 400 Euro Job ausübt, einen sogenannten Minijob, dann hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung über einen Zeitraum von sechs Wochen.
Anspruch auf Krankengeld haben Studenten beim Minijob nicht. Der Grund liegt darin, weil der Minijob keine versicherungspflichtige Beschäftigung ist. Auch über die studentische Krankenkasse wird kein Krankengeld gezahlt.


Dezember 22, 2009 







Das macht natürlich durchaus Sinn, weil man ja keinen zusätzlichen Beiträge zur studentischen Krankenkasse zahlt.