Schwerbehinderte erhalten Zuschuss zum Autokauf

Das ist sicherlich vielen nicht bekannt. Dennoch ist es tatsächlich so, dass Schwerbehinderte einen Zuschuss zum Autokauf erhalten. Zuständig ist hierfür das Versorgungsamt. Aber auch die Sozialämter auf den Gemeinden können darüber Auskünfte geben.

Voraussetzung für den Zuschuss zum Autokauf ist, dass mindestens ein Grad der Behinderung von 50 % besteht (GdB 50). Der Zuschuss beträgt 550 Euro für den Kauf eines neuen Autos oder für die Umrüstung, um als Behinderter damit fahren zu können.

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