Die Rentenbesteuerung ist laut Urteil des Bundesfinanzhofes verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hatte zur Anwendung des neuen Alterseinkünftegesetzes, das am 01.01.2005 in Kraft getreten war, zu entscheiden. Ein Steuerpflichtiger hatte dagegen geklagt und forderte, die Renten nach altem Recht zu besteuern. Vor 2005 wurden die Renten nach der sogenannten Ertragsanteilbesteuerung besteuert. Nach neuem Recht werden die Renten nun anders der Steuer unterworfen. Wichtig ist hierbei das Jahr, wann die Rente eingetreten ist. Geplant ist von der Bundesregierung die Renten bis zum Jahr 2040 voll steuerpflichtig zu machen, und bis dahin wird der steuerpflichtige Anteil gleichmäßig Jahr für Jahr erhöht. Mit dem Urteil vom 26.11.2008 hat der Bundesfinanzhof eindeutig erklärt, dass die Rentenbesteuerung nach dem neuen Alterseinkünftegesetz verfassungsgemäß ist. Arme Rentner!

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