Drei Monate nach Tod Witwenrente ohne Einkommensanrechnung

Früher nannte man es umgangssprachlich "Sonderrente". Tatsächlich ist es so, dass die Witwe für die ersten drei Monate nach dem Tod Witwenrente ohne Einkommensanrechnung erhält. Das ist die volle Rente des Verstorbenen. Diese steht dem überlebenden Ehepartner zu.

Und wichtig ist auch zu wissen, dass für diese ersten drei Monate der Witwenrente keine Einkommensanrechnung erfolgt. Bei Fragen hierzu sollte man sich unbedingt an eine Rentenberatung wenden.

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