zusätzliche Schulleistung bei Arbeitslosengeld II


Es gibt eine zusätzliche Schulleistung in Höhe von 100 Euro für schulpflichtige Kinder in einem Haushalt, in dem mindestens ein Elternteil am 01. August 2009  Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Die zusätzliche Schulleistung, ein Schulgeld, bei Arbeitslosengeld II ist somit für bedürftige Personen gedacht, damit diese ihren Kinder Schulmaterial und Bücher kaufen können.

Hat allerdings der Anspruch auf Hartz IV vor dem 01.08.2009 geendet, dann hat man keinen Anspruch mehr auf die zusätzliche Schulleistung.



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Gepostet von alex am 18 Dez, 2009 in der Kategorie Familien. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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