Kindergeld für volljähriges Kind mit Altersvorsorge retten
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld monatlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne weitere Bedingungen bezahlt. Beim volljährigen Kind ist das anders. Es wird berücksichtigt, wenn es noch in Ausbildung oder arbeitslos ist. Und, nur wenn das volljährige Kind mit seinen Einkünften und Bezügen unter der Einkommensgrenze bleibt, erhalten die Eltern Kindergeld für es. Das Kindergeld ist für das gesamte Jahr verloren und muss an die Kindergeldstelle zurückbezahlt werden, wenn das Kind auch nur einen Euro über der Grenze von 8004 Euro verdient.
Deshalb sollten die Einkünfte des Kindes schon während des Jahres beobachtet werden, damit man gegebenenfalls noch rechtzeitig etwas unternehmen kann. Grundsätzlich ist eine Förderung durch Kindergeld nur bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Wenn das Kind zum Beispiel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, dann besteht die Möglichkeit, dass es seine Einkünfte durch den Aufbau einer Altersvorsorge reduzieren kann. Das Kindergeld kann für volljährige Kinder mit Altersvorsorge gerettet werden. So könnte es im Endeffekt wieder unter die Einkommensgrenze rutschen.
Es ist in der Praxis so, dass ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer wie das Kind von seinem Arbeitgeber verlangen kann, dass ein Teil seines Gehaltes für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird mittels Entgeltumwandlung. Die Beiträge an eine Pensionskasse, Direktversicherung oder an einen Pensionsfonds sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 2.640 Euro monatlich im Jahr 2010 steuer- und sozialversicherungsfrei. Und die Beiträge, die das Gehalt umgewandelt haben, bleiben bei der Prüfung der Einkommensgrenze für das Kindergeld unberücksichtigt, denn sie zählen nicht zu den Bezügen. Das könnte eine Lösung sein, dennoch muss gut überlegt werden, ob man nicht unerhebliches Kapital über eine lange Zeit binden möchte.


Mai 28, 2010 







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