Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 1.1.2010 erhöht
Am 01.01.2010 wird das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz tritt ab Januar in Kraft. Der Bundesrat hat Mitte Dezember zugestimmt. Besonders für Familien gibt es Entlastungen.
Angefangen beim erhöhten Kindergeld, das für jedes Kind 20 Euro mehr bedeuten. So gibt es für das erste und das zweite Kind je 184 Euro und für das dritte Kind 190 Euro. Ab dem vierten Kind sind es dann 215 Euro, die kinderreichen Familien zukommen.
Der Kinderfreibetrag wird ab dem 01. Januar 2010 von 6024 auf 7008 Euro angehoben.
Für Geschwister und Geschwisterkinder soll im Erbfall eine geringere Steuerbelastung erfolgen. Hier ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 % geplant. Die Regelungen zur Erbschaftsteuer werden auch für Unternehmen geändert.
Weiterhin soll der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden. Es soll hier ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden, wenn modular aufgebaute Anlagen vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden.
Es wird für Hoteliers und Gastronomen eine erfreuliche Änderung geben. Für Beherbergungsleistungen wird es einen niedrigeren Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% geben. Ob dadurch auch die Preise für die Kunden sinken, bleibt abzuwarten. Schön wäre es, wenn die Hoteliers und Gastronomen die Vergünstigung auch an ihre Kunden weitergeben würden.


Dezember 30, 2009 







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