Kindergeld doch bis zum 27. Lebensjahr?

Die Altersgrenze beim Kindergeld wurde vom Gesetzgeber abgesenkt auf 25 Jahre. Derzeit prüfen Gerichte, ob es nicht doch bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld geben sollte. Der Bundesfinanzhof wurde eingeschaltet, als eine Mutter gegen die Absenkung der Altersgrenze klagte und das Finanzgericht Niedersachsen sich auf die Seite des Gesetzgebers stellte. Die bisher bestehende Nichtzulassungsbeschwerde wird unter dem Aktenzeichen III B 271/08 geführt. Offenbar hat das Finanzgericht keine Revision zugelassen.

Profitieren könnten von diesem Verfahren zum Thema Kindergeld Eltern von Kindern, die im Alter von 25 oder 26 Jahren einen Berücksichtigungsgrund erfüllen und die Einkommensgrenze einhalten.

Diese Berücksichtigungsgründe sind

  • das Kind befindet sich in Berufsausbildung
  • das Kind befindet sich in einer 4-Monats-Lücke
  • das Kind ist ausbildungswillig, aber ohne Ausbildungsplatz
  • das Kind absolviert ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

    Um sich die Chance offen zu halten, sollte das Urteil des BFH positiv ausfallen, muss man Einspruch schreiben und einen Kindergeldantrag stellen. Damit sichert man sich bei gutem Ausgang das Kindergeld für ein bis zwei weitere Jahre. Dazu gäbe es dann natürlich auch die kindergeldabhängigen Vergünstigungen.

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