Bonuszahlungen erhöhen Elterngeld

Nach einem jetzt verkündeten Urteil (Az. B 10 EG 3/09) des Bundessozialgerichts (BSG) müssen auch leistungsbezogene Gehaltsbestandteile neben dem Fixgehalt künftig bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Somit erhöhen Bonuszahlungen das Elterngeld. Bisher diente nur das Grundgehalt als Berechnungsgrundlage. Mutter oder Vater bekommen bis zu 67 % des durchschnittlichen Monatseinkommens, das sie in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt haben, derzeit jedoch höchstens 1800 Euro pro Monat.

Die Sozialrichter in Kassel bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az. L 12 EG 7/08), wonach die variablen Gehaltsbestandteile sehr wohl bei der Berechnung des Elterngeldes Berücksichtigung finden müssen. Profitieren dürften von dieser Entscheidung vor allem hoch qualifizierte Arbeitnehmer und Führungskräfte, die vom Unternehmenserfolg abhängige Einkommensbestandteile haben. Freiwillige Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden aber auch weiterhin bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt.

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