Anrechnungen auf Arbeitslosengeld II

Viele sind froh, wenn sie sich zum Arbeitslosengeld II noch etwas dazu verdienen können. Doch zu früh gefreut. Mancher Zusatzverdienst wird auf die Sozialleistung angerechnet.

Anrechnungen auf Arbeitslosengeld II:

1) Eine Steuererstattung, die ein Arbeitsloser erhält, wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und kürzt es. Das hat ein Gericht bestätigt mit der Begründung, dass das vom Finanzamt erstattete Geld zum Einkommen dazu zählt.

2) Pflegegeld für Pflegekinder wird auch auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Ein Gericht entschied, dass die Pflegekinder zur Bedarfsgemeinschaft gehören und daher das Geld von der Behörde angerechnet werden darf.

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