Minijob: Anmeldung, Versicherung, Steuern, Urlaub, Krankheit und Kündigungsfristen
Alles zum Thema Minijob, die Alternative zur Teilzeitarbeit und zur Vollzeitbeschäftigung
Was ist ein
Minijob? Es handelt sich dabei um eine
geringfügige Beschäftigung bis maximal 400 Euro pro Monat Verdienst.
Anmeldung: Der Arbeitnehmer muss vom Arbeitgeber bei der
Minijob-Zentrale angemeldet werden. Eine Lohnsteuerkarte wird nicht benötigt.
Versicherung und
Steuern: Der Arbeitgeber muss pauschale Abgaben in Höhe von 30 % bezahlen. 15 % gehen an die Rentenversicherung, 13 % an die Krankenversicherung und 2 % müssen an Steuern bezahlt werden.
Krankheit: Bei Krankheit wird bis zu sechs Wochen der Lohn weitergezahlt. Eine Voraussetzung gibt es, dass man seit mindestens vier Wochen in der Firma beschäftigt ist.
Urlaubsanspruch: Hier gibt es eine Formel. Man nimmt die Arbeitstage pro Woche mal 24 und teilt den Betrag dann durch 6. Beispiel bei zwei Arbeitstagen pro Woche: (2 x 24 ) : 6 = 8 Tage Urlaub.
Kündigungsfristen: Wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, dann können beide Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monates oder zum Monatsende kündigen.
Gepostet von alex
am 26 Mai, 2009 in der Kategorie
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