Rürup-Rente und Hinterbliebenenschutz

Beim Abschluss einer Altersvorsorgeversicherung ist immer auch die Frage wichtig, was mit meinen Rentenzahlungen geschieht, wenn ich als Versicherungsnehmer sterbe. Da die Rürup-Rente eine sogenante Leibrente ist, beziehen sich die Zahlungen auch alleine auf den Versicherungsnehmer.

Da man sich bei der Konzeption der Rürup-Rente jedoch an der gesetzlichen Rente orientiert hat, ist es über die Option des Hinterbliebenenschutzes möglich, Ehepartner und Kinder abzusichern. Im Todesfall des Versicherungsnehmers werden die Rentenzahlungen den Kindern oder dem Ehepartner dann für einen vordefinierten Zeitraum weiter ausgezahlt. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Abschlusszahlung.

Hierbei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass die Regelung zum einen nur für verheiratete Paare gilt (partnerschaftliche Lebensgemeinschaften sind hier ausgenommen) und beim Hinterbliebenenschutz nur minderjährige Kinder einen Anspruch haben, die noch nicht erwerbstätig sind. Zudem handelt es sich beim Hinterbliebenenschutz um eine Option, die vom Versicherungsnehmer gezogen werden muss, die aber meist nicht automatisch Teil des Vertrages wird.

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