Zulagen für die Altersvorsorge mit Riester

Riester-Fondssparpläne für die private Altersvorsorge sind nach wie vor begehrt. Rechtzeitig auch an das Alter zu denken - das bedarf einen Umdenkungsprozess. Die Riester-Rente ist eine Zusatzrente. Die Einzahlungen und Zulagen sind alle garantiert. Es gibt folgende Zulagen für die Altersvorsorge mit Riester:

1) Die Grundzulage beträgt pro Jahr 154 Euro für Alleinstehende und 308 Euro für Verheiratete, bei zwei Altersvorsorgeverträgen.

2) Die Kinderzulage bei der Riester-Rente beträgt pro Jahr 185 Euro für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Und für jedes Kind, das ab dem Jahr 2008 geboren ist, gibt es sogar eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro.

3) Es gibt einen Bonus für Berufseinsteiger. Für diesen Personenkreis wird die Grundzulage einmalig um 200 Euro erhöht. Sie gilt für Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind. Man kann nicht früh genug mit der Altersvorsorge beginnen.

4) Bis zu 4 % des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens werden die jährlichen Einzahlungen auf zertifizierte Verträge gefördert. Die Förderung ist auf 2100 Euro begrenzt, abzüglich der Zulagen, denn es gelten Mindesteigenbeiträge.

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