Riester Rente: Vorteile, Nachteile
Die Riesterrente hat sich seit ihrer Einführung im Jahre 2002 zu einer absolut populären Art der Altersvorsorge entwickelt. Grund hierfür ist sicherlich einerseits, dass erst einmal die gesetzliche Rente ihren guten Ruf der soliden Vorsorge für den Lebensabend schon längst eingebüßt hat. Andererseits bietet die Rieser Rente den Anreiz der staatlichen Förderung. Sieht man sich die Riesterrente jedoch im Detail an, ist nicht mehr alles Gold was glänzt, womit hier jedoch nicht zum Ausdruck gebracht werden soll, dass sie zur Altersvorsorge nicht geeignet wäre.
Systematik der Riester Rente
Die Riesterrente ist ein flexibles Produkt. Wer sie abschießt muss sich entscheiden für a) die sichere Variante oder b) die risikoorientierte Variante. Denn "riestern" ist möglich als zertifizierte Rentenversicherung (klassisch oder fondsgebunden), Fonds und Banksparplan. Dabei gelten die klassische Rentenversicherung und der Banksparplan als die sichere Variante. Was die Risikobereitschaft angeht sollte ein Versicherungsnehmer zumindest eine Grundregel beachten: Je später man anfängt zu "riestern", desto sicherheitsorientierer sollte die Wahl der Anlageform sein.
Besonderheiten des Riester Vertrages
Der Riester Vertrag kann von einem Anbieter zu einem anderen umgeschichtet werden falls gewünscht. Hierzu muss der laufende Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt und in einen Vertrag bei einem anderen Anbieter umgewandelt werden. Verluste kann ein Riestersparer jedoch bei keinem Anbieter einfahren: Er erhält mindestens das zurück, was er einzahlt. Mit Blick auf den Hinterbliebenenschutz ist die Riesterrente der Rüruprente überlegen. Angespartes Vorsorgevermögen kann an Erben ausbezahlt werden. Dabei werden jedoch Zulagen und gewährte Steuervorteile zurückgefordert. Auf den Ehepartner kann das Vermögenwiederum ohne diesen Nachteil übertragen werden. Über Zusatzversicherungen können außerdem weitere Hinterbliebene abgesichert werden. Im Falle dessen, dass man seinen Lebensabend im Ausland verbringen will, oder aber sich bereits in der Ansparphase ins Ausland "absetzt" gilt, dass die Riester-Förderung zurückzuzahlen ist. Im letzten Falle kann man diesen Nachteil jedoch umschiffen, falls man vorhat bis zur Reife des Riestervertrages wieder nach Deutschland zurückzukehren, Dann nämlich kann ein sog. Stundungsantrag gestellt werden. Damit kann die Riesterrente wieder ohne Abzüge in Anspruch genommen werden.


Januar 26, 2009 







Bisher keine Kommentare...sei der Erste!