Riester-Rente von der EU gestoppt

Die bisherige Form der Riester-Rente wurde von der EU gestoppt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muß die staatlich geförderte Altersvorsorge großzügiger gehandhabt werden. Die jetzige Form der Riester-Rente verstößt zum Teil gegen EU-Recht.

Drei Regelungen hat der Europäische Gerichtshof für ungültig erklärt. Erstens dürfen Deutsche, die im Alter in einem anderen EU-Staat leben, nicht mehr zur Rückzahlung der Zulagen gezwungen werden. Auch darf der Kauf einer Immobilie nicht auf Deutschland beschränkt bleiben. Drittens hat auch derjenige, der in Deutschland arbeitet und rentenversichert ist, Anspruch auf die Förderung. Auch wenn er im Ausland lebt.

Forscher sehen bei der Novellierung der Altersvorsorge "Riester-Rente" Verluste im Bundeshaushalt von 500 Millionen Euro. Doch es wird sich noch mehr bewegen. Die Immobilienpreise in Deutschland werden weiter nachgeben, wenn die Nachfrage so ins Ausland umgeleitet werden kann.
Wenn der Finanzminister wirklich Immobilienkäufe in Deutschland für die Bürger dieses Landes fördern will, kann er die Grunderwerbssteuer zu 50 Prozent auf die Einkommenssteuer anrechnen. Damit werden alle belohnt, die das Baugewerbe unterstützen und mit Wohneigentum etwas gegen Altersarmut unternehmen. Mit oder ohne Riester-Rente.

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