Riester-Rente: auch für Selbständige und in der Elternzeit?
In der Regel können die Riester-Rente Personen abschließen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Die private Altersvorsorge soll damit angeregt werden. Zahlt man inklusive der Förderung 4% des eigenen sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in die Riesterrente ein, schießt der Staat 154€ je erwachsener Person und 185€ je Kind zu. Das heißt, je mehr staatliche Förderung man erhält, desto weniger muss man selbst zuzahlen. Dadurch entstehen häufig Förderquoten von 50% und mehr. Die Riester-Rente gibt es seit dem Jahr 2002. Was ist aber bei Selbständigen? Können die auch einen Riester-Vertrag abschließen? Oder ist die Basis-Rente besser? Grundsätzlich können Selbständige keinen Riester-Vertrag abschließen. Wenn allerdings der Ehepartner einen Riester-Vertrag hat, dann kann man als Selbständiger auch die Riesterförderung bekommen. Speziell für Selbständige wurde die Basis-Rente, oder auch Rürup-Rente genannt, entwickelt. Während der Elternzeit zahlt der Staat bis zu drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, da Frauen in der Elternzeit zulagenberechtigt sind. In dieser Zeit muss nur der sogenannte Sockelbetrag von 60 Euro bezahlt werden.


März 31, 2009 







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