Riester-Rente wird nicht auf Altersrente angerechnet

Achtung bei der Vorsorge! Lassen Sie sich nicht beirren, wenn Ihnen jemand erzählt die Riester-Rente würde auf die Altersrente angerechnet werden. Das stimmt nämlich schlichtweg nicht. Die Riester-Rente wird nicht auf die Altersrente angerechnet! Man erhält sowohl die Altersrente als auch die Riester-Rente in voller Höhe.

Bei der bedarfsorientierten Grundsicherung sieht es dagegen anders aus. Diese ersetzt seit dem Jahr 2003 die sozialhilfe. Reichen demnach die Rente und die Riester-Rente nicht für den Lebensunterhalt aus, dann kann man ab dem 65. Lebensjahr oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung eine Grundsicherung beantragen und erhalten. Dazu werden sämtliche Einkommen, somit auch die Altersrente und die Riester-Rente, einbezogen und eine Berechnung durchgeführt, ob einem die Grundsicherung zusteht. Auskünfte hierzu können die Rentenversicherungsträger oder das Grundsicherungsamt geben.

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