Auslandsrentner behalten gewährte Riester-Zulagen
Im vergangenen Jahr hat der EuGH, der Europäische Gerichtshof, mit seinem Urteil mehrere Regelungen bei der Riester-Rente gekippt. Eine große Tageszeitung sprach sogar von einem Sieg der "Mallorca-Rentner" gegen den Finanzminister. Die Auslandsrentner behalten die gewährten Riester-Zulagen.
Die bisherigen Regelungen hatten die freie Wahl des Wohnsitzes innerhalb der EU unzulässig eingeschränkt und die Bürger ohne deutschen Pass, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, diskriminiert. Nun sind nach dem neuen Urteil diese Personen nicht länger von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Künftig dürfen Auslandsrentner und ausländische Arbeitnehmer, die nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, künftig die gewährten Riester-Zulagen behalten.
Der Staat muss zudem die selbst genutzte Immobilie im EU-Ausland, wie zum Beispiel den Altersruhesitz in Spanien, mit der Zulage fördern. Der Richterspruch bedeutet für den deutschen Fiskus in Zeiten einbrechender Steuereinnahmen eine schmerzliche Niederlage. Experten schätzen, dass das Urteil ihn 500 Millionen Euro kostet. Und - künftig müssen ja auch steuerliche Vergünstigungen jenseits der Grenzen finanziert werden. Bei der Eigenheimzulage hatte der EuGH bereits Anfang 2008 geurteilt, dass deutsche Steuerzahler auch für ihr Eigenheim im EU-Ausland Anspruch auf Förderung haben. Der Bundesfinanzhof hat zu entscheiden, ob künftig sogar die Zweitwohnung außerhalb von Deutschland gefördert werden muss.


Mai 12, 2010 







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