Geförderte Zusatzrenten: Riester Rente und Rürup Rente

Weitere geförderte Zusatzrenten sind die Riester Rente und die Rürup Rente.

Die Riester Rente zählt zu der bekanntesten, privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird und Steuerersparnisse hat. Begünstigt sind Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu kommen die Ehegatten.

Pro Person gibt es die Grundzulage in Höhe von jährlich 154 Euro. Für jedes Kind erhält der Versicherungsnehmer der Riester-Rente 185 Euro. Ist das Kind nach 2008 geboren, sind es sogar 300 Euro pro Jahr. Ob zu den Zulagen noch eine Steuervergünstigung möglich ist, prüft das Finanzamt.

Die Anlagen sind zum Beispiel Banksparpläne. Sie haben eine feste oder variable Verzinsung. Bei der Rentenversicherung werden bei Renten-Eintritt maximal 30 % ausgezahlt. Der Rest wird monatlich bezahlt. Beim Fondssparen ist durch Aktienanlage ein höherer Ertrag bei höherem Risiko möglich. Alle, die eine Immobilie erwerben wollen, wählen die Variante Wohn-Riester.

Besonders für Selbständige gibt es die staatliche geförderte Zusatzrente Rürup Rente. Hier ist eine Steuervergünstigung möglich. Wie bei der Riester Rente gibt es auch bei der Rürup Rente Sparvarianten.

Diese sind der Sparplan, das Fondssparen und die Versicherung. Die Auszahlung ist nur in Form einer lebenslangen Rente möglich. Diese muss dann, genauso wie die Riester Rente auch, versteuert werden.

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