Mitarbeiterkapital Beteiligungsgesetz

Die Politik hat lange daran herum gezerrt und es doch auf den Weg gebracht. Das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz ist da, und? Nichts passiert. Kein Finanzanbieter will einen entsprechenden Fonds auflegen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind einfach zu schlecht.

Doch mal zur Theorie. Bis zu 360 Euro steuer- und abgabenfrei je Mitarbeiter werden vom Arbeitgeber über einen Fonds zurückinvestiert. Das Kapital fließt zu 60 Prozent vom Fonds in die beteiligten Unternehmen. Der Rest kann in Anleihen, Aktien anderer Unternehmen und weitere Geldmarktprodukte angelegt werden. Das Interesse der Finanzbranche ist außerordentlich, da betriebliche Strukturen den Vertrieb der Produkte vereinfachen würden. Doch der Start dieser indirekten Beteiligung verzögert sich. Ein tragfähiger Mitarbeiterfond ist nicht in Sicht, denn unter einer Mindestgröße von 100 Millionen Euro kann das Risiko nicht sinnvoll gestreut werden.

Ob sich das in nächster Zeit ändert bleibt fraglich. Woher soll die Zahlung der Arbeitgeber kommen, wenn sogar vereinbarte Lohnerhöhungen verschoben werden und die Kapitalausstattung der Unternehmen auf wackligen Füßen steht.

Auch die direkte Beteiligung mit Belegschaftsaktien ist seit 1998 gesunken. Die Zahl der Aktionäre ging von fast 1,7 Millionen auf 946.000 zurück. Und noch ein Nachteil fällt beim genaueren hinschauen auf. Sammelt das Unternehmen das Kapital der Mitarbeiter in guten (Börsen-)Zeiten ein, so sind in Krisenzeiten die Aktien vom Wertverlfall und der Arbeitsplatz vom Verlust bedroht.

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