Zulässige und unzulässige Nebenkosten für den Mieter

Lesen Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses Ihre Nebenkostenabrechnung immer genau durch? Enthält sie eine saftige Nachzahlung, könnte auch zu viel berechnet worden sein vom Vermieter. Nachfolgend geben wir die Nebenkostenarten bekannt, die zulässig sind und diejenigen, die unzulässig sind. Denn nicht alle Nebenkosten, die für den Erhalt und die Versicherung des Objektes zu zahlen sind, dürfen auf den Mieter abgewälzt werden. Zu den zulässigen Nebenkosten gehören Hausreinigung, Antenne/Kabel, Abwasser, Wasser, Warmwasserkosten, Grundsteuer, Heizkosten, Gemeinschaftsbeleuchtung, Schornsteinreinigung, Straßenreinigung, Fahrstuhl, Müllabfuhr, Hausmeister, Sach- und Haftpflichtversicherung, Ungezieferbekämpfung, Wascheinrichtung, Gartenpflege. Zu den unzulässigen Nebenkosten gehören Reparaturkosten, Portokosten, Kreditzinsen für Heizölkauf, Bankgebühren, Wartungskosten für Klingelanlage, Beitrag des Vermieters zu Grundeigentümerverbänden, Mietausfall-, Rechtsschutz- oder Umweltschadenversicherung, Instandhaltungsrücklage, Zwischenablesung der Heizung, etwa bei Auszug, Miete für Gastank.

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