Wichtig: Krankengeld für Selbständige ab August
Die Bundesregierung hatte Anfang des Jahres, im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds, das Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte Selbstständige vollständig abgeschafft.
Wollte man die alte Regelung für sich beibehalten, war man gezwungen, in einen teuren Wahltarif oder zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Nur dann konnte man im Fall einer Krankheit ab der siebten Woche Krankengeld erhalten.
Nun ist zu hören, und man sollte gut hinhören, denn nun sollen Selbständige ab dem 01. August wieder das Krankengeld wie auch gesetzlich Versicherte erhalten, so hat es die Bundesregierung beschlossen. Ab August würden dann wieder 15,5 % als Beitragssatz gelten, ebenso wie bei den gesetzlich Versicherten und nicht mehr 14,9 %.
Erst hü und dann hott, das kommt einem bekannt vor, so war es doch bei der Pendlerpauschale auch, nur dass da rückwirkend die alte Regelung wieder zugelassen wurde, sodaß die Steuerpflichtigen auch für die vergangenen Jahre mit Steuererstattungen rechnen konnten.
Der Bundesverband der Freien Berufe, kurz BfB, hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, den geschätzten eine Million Selbstständigen die Kosten zurückzuerstatten, die ihnen durch den Wechsel in einen Wahltarif oder die private Krankenversicherung entstanden sind.


Mai 28, 2009 







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