Unternehmensgründung mit Ein-Euro-GmbH


Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) - auch als Ein-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bekannt – ist seit November 2008 eine neue Rechtsform für Unternehmensgründungen. Seit dem sogenannten Inspire Act des EuGH 2003 sind sämtliche europäischen Rechtsformen auch in Deutschland für Unternehmensgründungen zugelassen. Prominent, aber nicht alleine, ist hier die britische Limited (Ltd.) zu erwähnen. Ohne nennenswertes Grundkapital lässt sich mit ihr eine Kapitalgesellschaft gründen. Das ist einfach und preiswert. Bis 2006 wurden in Deutschland etwa 30.000 Limiteds gegründet. Diese neue Freiheit bedeutet für bisherige, etablierte Rechtsformen wie der deutschen GmbH Konkurrenz.

Der Gesetzgeber reagierte mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG), mit dem Ziel das seit 1892 geltende GmbH-Gesetz zu verbessern. Im Juni 2008 passierte das MoMiG schließlich ohne größere Debatte den Bundestag und wenig später den Bundesrat, mit einem anderen Ansatz. Ende Oktober 2008 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit am 1. November 2008 in Kraft. Fortan ist es hierzulande möglich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit einem Euro Stammkapital zu gründen. Ihr Reiz liegt im preisgünstigeren und schnelleren Gründungsverfahren, vor allem begünstigt durch die Gründungsprotokolle. Diese Dokumente enthalten den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsführerbestellung. Sie können ohne die vorherige Abstimmung mit einem Rechtsanwalt verwendet werden, was bis dato im Rahmen der Gründung einen besonderen Kostentreiber darstellte.
Komplizierte Gründungen setzen weiterhin - schon aus Eigeninteresse - einen individuellen Vertrag voraus. Die Standardgründung ist nur mit maximal drei Gesellschaftern möglich, wobei nur ein Geschäftsführer bestellt werden kann. Die Anmeldung beim Handelsregister wird nun beschleunigt vorgenommen. Auch die Kosten für die Bekanntmachung, die nur noch auf elektronischem Weg erfolgt, wurden durch eine zeitgleiche Reform gesenkt. Weiterhin wurden Genehmigungshürden beiseite geräumt. Gegebenenfalls notwendige behördliche Genehmigungen können nachgereicht werden und verzögern damit die eigentliche Gründung nicht mehr.

An der Unternehmergesellschaft ist vor allem das gesenkte Mindestkapital besonders reizvoll. Zwar ist nur noch ein Euro notwendig, um die Mini-GmbH zu gründen, in der Realität wird das aber kaum vorkommen. Denn angesichts der Gründungskosten wäre das Unternehmen nach kürzester Zeit insolvent. Bei einem Euro Stammkapital bedeutet ein Minus von mehr als einem Euro bereits eine Überschuldung. Die übliche Kapitalhöhe liegt deshalb bei 500 bis 1000 Euro. Ein Viertel der Gewinne wird in eine Rücklage genommen, um dort die bisher notwendigen 25.000 Euro Kapital anzusammeln. Danach ist die Umwandlung der Unternehmensgründung in eine traditionelle GmbH möglich. Der geringere Kapitalaufwand, die Aussicht in einem überschaubaren Zeitrahmen den Status der GmbH zu erlangen und dennoch von Anfang an über eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten eines Kaufmanns zu verfügen, ist gerade für Start-ups aus dem Dienstleistungssegment interessant. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Dienstleistungen ist üblicherweise kein hoher Kapitalbedarf für Investitionen notwendig. Um den Fragebogen des Finanzamts auszufüllen, ist die Hilfe eines Steuerberaters aber nahezu unabdingbar.



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Gepostet von Tom am 27 Apr, 2009 in der Kategorie Allgemein. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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