Schuldenbremse des Staates soll in das Grundgesetz kommen

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel besprach am 06.02.2009 das Thema der Schuldenbremse des Staates. Ganz konkret der Weg der Schuldenbremse in die Verfassung, durch eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Der Grundsatz des Staates müsse lauten, dass er nur so viel ausgeben könne, wie er auch vereinnahme. Ein durchaus sinnvoller Grundsatz, der aber keineswegs neu ist. Erst die Umsetzung mit Fakten und Zahlen wird zeigen, ob man ihn auch einhalten kann. Das Ausland habe Anerkennung signalisiert. Die Schuldenbegrenzung im Grundgesetz bedeute zudem die Handlungsfähigkeit des Föderalismus. Damit die Rückführung der Kreditaufnahme funktionieren kann, ist geplant, dass die Länder mit dem Bund Veträge schließen. Ärmere Bundesländer wie Bremen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Saarland und Schleswig-Holstein sollen dafür Konsolidierungshilfen erhalten.

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