Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Autounfall nach 21 Uhr
Ja, auch die Straßenarbeiter der Streudienste müssen mal schlafen. Nach 21 Uhr besteht keine Räumpflicht mehr auf den Staatsstraßen. Somit gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Autounfall nach 21 Uhr. Nachzulesen im Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg, AZ. U 151/09.
Wenn die Räumpflicht um 21 Uhr auf den Straßen endet, müssen die Autofahrer mit Schnee und Eis auf den öffentlichen Straßen rechnen. Völlig gefahrlose Straßen können, laut den Richtern des OLG Bamberg, im Winter nicht garantiert werden. Wenn es denn nachts aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse zu einem Autounfall kommt, dann haben Autofahrer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld.


Januar 26, 2010 







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