Familien – Pflegezeit

Seit Anfang diesen Jahres gibt es die sogenannte Familien-Pflegezeit.

Das bedeutet, dass Berufstätige ihre Arbeitszeit zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Dieser muss als Voraussetzung mindestens die Pflegestufe 1 haben. Die Familien-Pflegezeit muss unabhöngig von der jeweiligen Betriebsgröße gewährt werden.

Arbeitnehmer haben allerdings einen konkreten Rechtsanspruch darauf nicht. Das Gespräch mit dem Arbeitgeber steht im Vordergrund, dieser kann zustimmen oder ablehnen.

Wer die Familien-Pflegezeit in Anspruch nehmen möchte und der Arbeitgeber diesem Vorhaben zustimmt, muss sich im Klaren sein, dass dies für ihn Einkommenseinbußen bedeutet.

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