Erbe muss Miete für verstorbene Mutter weiter zahlen
Als ob man nicht schon genug mit dem Tod der Mutter zu tun hätte. Die Verwandten informieren, die Beerdigung organisieren, rechtliche Dinge regeln, Versicherungen kündigen etc. Vieles mehr stürzt über einen herein, wenn ein geliebter Mensch verstirbt.
Leider haben Erben ausser Rechte auch Pflichten. Denn, wohnte die Mutter vor dem Tode in einer eigenen Wohnung in Miete, dann kann der Vermieter durchaus die Fortzahlung der Miete verlangen. Allerdings passen Sie bitte auf, dies ist nur für weitere drei Monate gültig. Bis zu drei Monate nach Kündigung des Mietvertrages kann der Vermieter die Mieter weiter einfordern. Der Erbe muss die Miete weiter zahlen für die verstorbene Mutter. Die Erben übernehmen gewissermaßen den Mietvertrag.


Dezember 3, 2009 







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