Entschädigungen bei Verspätungen auch für Bus- und Schiffsreisende

Noch sind es nur Vorschläge, die in erster Lesung vom Europaparlament gebilligt wurden. Aber die EU-Kommission will durchsetzen, daß auch Bus- und Schiffsreisende bei erheblichen Verspätungen eine Anspruch auf Entschädigung haben. So sollen Schiffsunternehmen bei Verspätungen zwischen zwischen ein und zwei Stunden 25 Prozent des Fahrpreises zurückerstatten. Wird diese Zeit überschritten soll die Hälfte des Fahrpreises erstattet werden. Für ausgefallene Fahrten soll der ganze Fahrpreis zurückgezahlt werden.

Bei Busreisen ist der Entschädigungsanspruch an eine planmäßige Dauer der Fahrt von mindestens zwei Stunden gekoppelt. Die Unternehmen sollen bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden oder annullierten Fahrten verpflichtet werden, "angemessene alternative Verkehrsdienste" anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten. Wenn sie keine Alternativen anbieten, sollen sie zusätzlich eine Entschädigung in Höhe des halben Ticketpreises zahlen müssen - und zwar innerhalb eines Monats. Wird ein Busreisender bei einem Unfall verletzt, müssen die Firmen den Angehörigen im Voraus eine Entschädigung von mindestens 21.000 Euro zahlen.

Unwirksam sind diese Reglungen bei höherer Gewalt – Unwetter oder Stürmen auf hoher See. Behinderten darf die Teilnahme an Bus oder Schiffsreisen nur verweigert werden, wenn ihre Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Häfen sollen verpflichtet werden, Behinderten kostenlose Hilfestellung anzubieten, sofern sie zwei Tage vorher darum gebeten werden.

Ähnliche Vorschriften für Reisende gelten in der EU bereits für den Flug- und Zugverkehr. Entschädigungen einzufordern ist für Verbraucher aber auch hier nur mit viel Mühe durchzusetzen. Mitte des nächsten Jahres wird mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gerechnet.

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