Aufbewahrungsfristen für Verträge, Steuerbescheide, Rechnungen und Belege
Sehr unterschiedlich sind die Aufbewahrungsfristen für Verträge, Steuerbescheide, Rechnungen und Belege. Wer sich zu vorschnell von Unterlagen trennt, der kann mitunter Schwierigkeiten bekommen.
Steuerbescheide und die Belege dazu: Ein Steuerbescheid verjährt nach fünf Jahren. Die Belege zum Steuerbescheid sollten Arbeitnehmer zwei Jahre lang aufbewahren.
Versicherungen: Es ist dabei egal, um was für eine Versicherung es sich handelt. Egal, ob Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder Lebensversicherung. Man sollte die Policen so lange aufheben, solange der Vertrag läuft.
Rechnungen: Normalerweise kann man Rechnungen nach ihrer Bezahlung vernichten. handelt es sich aber um Rechnungen, die die Wohnung oder das Haus betreffen, so sollte man sie fünf Jahre aufbewahren. Bei unbezahlten Rechnungen gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.
Kaufbelege: Kaufbelege sollte man zumindest so lange aufbewahren, so lange die Garantie oder die Gewährleistung läuft. Außerdem können Kaufbelege von teuren Produkten auch nach Jahren noch den Wert nachweisen.
Rente: Bis der Rentenanspruch geklärt ist, ist es besonders wichtig, dass man seine Schul- und Studienabschlüsse sowie Nachweise über Kindererziehungszeiten aufhebt. Natürlich sind auch die Sozialversicherungsnachweise und Arbeitsverträge von großer Wichtigkeit.
Wohnung: Mietverträge verjähren erst nach drei Jahren. Deshalb unbedingt aufbewahren, auch wenn man schon in eine andere Wohnung umgezogen ist. Nebenkostenabrechnungen muss man nach deren Bezahlung nicht aufheben. Sie dienen einem höchstens für den Kostenvergleich über die Jahre hinweg.
Bankbelege: Unterlagen zu Sparverträgen oder Krediten, die ausbezahlt oder zurückbezahlt sind, kann man vernichten. Kontoauszüge sollten drei Jahre aufbewahrt bleiben. Als Zahlungsnachweis müssen sie in Papierform aufgehoben werden.


April 17, 2009 







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