Abschleppkosten müssen bezahlt werden, auch wenn das Auto noch nicht verladen ist

Es liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz vor zum Thema Abschleppkosten. Ganz klar, wenn der Wagen schon verladen ist, dann muss der Fahrzeughalter natürlich die Kosten für den Abschleppdienst in vollem Umfang tragen. Aber, was ist los, wenn das Auto noch nicht verladen ist? Im zu verhandelnden Fall hatte eine Frau ihr Auto im absoluten Halteverbot geparkt. Die Polizei hatte dies geahndet und das Abschleppunternehmen bestellt. Just in dem Moment, als ihr Wagen verladen werden sollte, kam die Frau hinzu. Sie weigerte sich, das geforderte Geld zu bezahlen, denn sie sei ja nun da und habe das Auto aus dem Halteverbot entfernt. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab ihr nicht recht. Sie habe schon mit dem Falschparken eine Ordnungswidrigkeit begangen und müsse die Kosten für den abgebrochenen Abschleppvorgang begleichen.

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