Kontoguthaben nur auf Pfändungsschutzkonten sicher
Eine Änderung ab dem 01.01.2012 besagt, dass Kontoguthaben künftig nur noch auf sogenannten Pfändungsschutzkonten vor einer Pfändung wirklich sicher sind. Diese Pfändungsschutzkonten werden P-Konten abgekürzt. Der gesetzliche Verrechnungsschutz für Sozialleistungen, diese sind Renten oder Arbeitslosengeld II und Kindergel, wird nur noch auf P-Konten gewährt. Die bisherigen gerichtlichen Freigabebeschlüsse für Girokonten sind nun ungültig. Steht ab [...]
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Januar 29, 2012 