Muss die Umsatzsteuer bei gefälschten Ausfuhrnachweisen an das Finanzamt bezahlt werden?
Der Bundesfinanzhof hat am 28.01.2009 in einer Pressemitteilung das Urteil vom 30.07.2008 bekannt gegeben. Hierin wird festgestellt, dass im Billigkeitswege für irrtümlicher weise angenommene, steuerfreie Ausfuhrlieferungen die Umsatzsteuer dem Steuerpflichtigen erlassen werden kann. Im zu verhandelnden Fall wurde eine Supermarkt Betreiberin betrogen. Kunden hatten wohl willkürlich Kassenbons gesammelt und die Ausfuhrnachweise mit Zollstempeln gefälscht. Nicht [...]
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Februar 5, 2009 