schädliche Erwerbstätigkeit für Kindergeld bei weiterer Berufsausbildung
Wenn Kinder ihre erste Berufsausbildung abgeschlossen haben, möchte die Familienkasse das Kindergeld streichen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern auch darüber hinaus weiterhin Kindergeld. Maßgeblich ist dabei, der Umfang der anschließenden Erwerbstätigkeit. So darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig sein. Einen Mini-Job darf es ausüben. Auch ein Ausbildungsdienstverhältnis ist unschädlich [...]
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April 30, 2012 