HARTZ IV muß Betriebskosten-Nachzahlung berücksichtigen
Auch HARTZ IV muß die Betriebskostennachzahlung berücksichtigen und kann die Übernahme von Warmwasserkosten nicht pauschal ablehnen. Nur die reinen Energiekosten dürfen vom Erstattungsbetrag von der Behörde abgezogen werden. Im konkreten Fall hatte eine Arbeitslosengeld II-Bezieherin aus Dresden auf die Erstattung der Betriebskostennachzahlung in Höhe von 250 Euro durch die ARGE verlangt. Nur 75 Euro bewilligte [...]
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Oktober 13, 2009 