Kunde haftet für PIN-Diebstahl
Bank-Kunden haften für ihre PIN. Egal ob Diebstahl oder Nichtgeheimhaltung der PIN, wenn nach dem Diebstahl der EC- oder Kreditkarte an einem PIN-gesicherten Automaten Geld abgehoben wird, haftet der Kunde. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat so entschieden und die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW abgewiesen. Für Bankkunden bleibt es dabei: wenn nach dem Verlust der Karte mit [...]
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Juni 30, 2009 